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Die Pflegeversicherung

Es ist nicht viel, was Vater Staat dem Versicherten aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zukommen lässt.

So erhält seit 1995 jeder Versicherte in der

 

zu Hause/mit Pflegedienst

im Heim

Pflegeaufwand

Pflegestufe I

€ 440,00

€ 1.023,00

ab 1,5 Stunden täglichem Pflegeaufwand

Pflegestufe II

€ 1.040,00

€ 1.279,00

ab 3 Stunden täglichem Pflegeaufwand

Pflegestufe III

€ 1.510,00

€ 1.510,00

ab 5 Stunden täglichem Pflegeaufwand

Härtefälle

 

€ 1.825,00

 

Die Pflegeversicherung prüft generell vier Bereiche: Die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Eingruppierung richtet sich alleine nach der Zeit, die für die tägliche Pflege des Menschen aufgebracht werden muss.

Ein Rentner erhält vielleicht eine Rente von € 1.100, plus Pflegerente € 900, plus betriebliche Rente vielleicht noch in Höhe von € 250 ergibt insgesamt € 2.250!

Und zu den € 3.500 für die Pflege kommen ja auch noch mindestens € 900 für Lebenshaltung, Miete und so weiter.

Für diesen Fehlbetrag müssen nach aktueller Rechtsprechung - nur mal so am Rande - die Verwandten aufkommen, auch die eigenen Kinder und Enkel werden voll von Vater Staat herangezogen, selbst wenn Immobilien versteigert werden müssen.

Durch eine höhere Lebenserwartung ist die private Pflegevorsorge wichtiger denn je. Denn jeder Dritte wird im hohen Alter pflegebedürftig. Und die soziale Pflegeversicherung übernimmt dann nur einen Teil der Kosten. Ein Pflegeplatz kostet bis zu 2.000 € zusätzlich aus eigener Tasche. Da ist das Ersparte schnell aufgebraucht. Können Sie sich später einmal einen Pflegeplatz leisten? Wer möchte schon in diesem Fall seinen Kindern oder Angehörigen dauerhaft finanziell zur Last fallen?

Die Folgen:

Das eisern angesparte Vermögen geht durch die Finanzierung der hohen Pflegekosten schnell verloren. Im Ernstfall müssen sogar die Kinder und Enkelkinder mit deren Vermögen für die anfallenden Pflegekosten aufkommen. Das bedeutet eine enorme finanzielle Belastung für Ihre Angehörigen.
 

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