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Wann ist man Berufsunfähig?

Schon immer war das System der gesetzlichen Regelung von Versorgungsleistungen in den Fällen der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ungenügend. Doch die gesetzliche Neuregelung hat dieses Problem weiter verschärft.

Ab 2002 besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz mehr im Falle der Berufsunfähigkeit für alle diejenigen, die nach dem 01. Januar 1961 zur Welt kamen.

Nun gibt es lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, wobei Ausbildung, Erfahrung, gesellschaftlicher Stand usw. keine Rolle mehr spielen. Denn von nun an ist lediglich entscheidend, wie viele Stunden jemand noch arbeiten kann, egal in welchem Beruf. Im Extremfall wird also auch dem Arzt zugemutet, am Drive-In Schalter von Mc Donald´s oder als Telefonist in einem Call Center zu arbeiten.

Die Regelung sieht vor -

  • Wer keine drei Stunden täglich arbeiten kann erhält die volle Erwerbsminderungsrente,
  • wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente,
  • wer über sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • mindestens fünf Jahre versichert
  • innerhalb der fünf Jahre müssen drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden.

Freiberufler und Selbstständige bekommen gar nichts.

Somit droht alleine aufgrund der Kostenapparate im Extremfall der soziale Abstieg.

Glaubt man den statistischen Angaben im Lande, so soll ca. jeder fünfte Arbeitnehmer bereits vor dem üblichen Rentenalter in den krankheitsbedingten Vorruhestand gehen. Das durchschnittliche Rentenbezugsalter für Erwerbsminderungen liegt ca. bei 50 Jahren, doch auch über 25.000 jüngere Menschen ziehen p.a. dieses Los.

Ob dies durch Unfälle, Krankheiten oder andere Unwägbarkeiten verursacht wird, ist statistisch nicht erfasst. Denn erst diese würde aufzeigen, welches Produkt statistisch das geeignetste wäre. Zur Verfügung stehen ja eine ganze Menge, - die Unfallversicherung, Dread Disease, Pflege, BU, EU usw.


Mit Sicherheit sind zwei der Produkte die grösste Sicherheit für Sie, erstens die BU, da sie jeden Fall der Einkommensminderung erfassen würde, unabhängig von der Ursache (auch Erwerbsunfähige und Unfallopfer), und zweitens die Dread Disease Police, da diese sogar diejenigen Fälle erreicht, welche nach eine Reha gegebenenfalls wieder arbeiten gehen müssen und dadurch keine BU - Rente erhalten würden.

Diese beiden Produkte sind zusammen die 100%ige Vollversorgungen. Leider ist es nicht einfach, sich beide zu leisten, so dass hier ggf. Kompromisslösungen gesucht werden sollten und Abstriche in Kauf genommen werden müssen. Daher ist es sinnvoll, sich über alle Möglichkeiten zu informieren.

 

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